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20 SprengG

§20 SprengG ist die rechtliche Grundlage für Unternehmen in der Kampfmittelsondierung.

Was ist das § 20 SprengG

§SprengG ist das Sprengstoffgesetz, das Gesetz zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Im §20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) geht es um den Befähigungsschein für Personen, die mit explosiven Stoffen arbeiten.

Was steht im § 20 SprengG?

Darin geht es um den behördlichen Befähigungsschein, der in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt wird (§10 SprengG). Notwendig ist dieser 

  • für selbstständige Unternehmer (§7SprengG), 
  • den Leiter eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung (sofern sie verantwortlichen Personen sind), 
  • für das fachtechnische Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung, 
  • Lagerverwalter, 
  • für Personen, die für den Transport, die Übergabe oder den Empfang von explosionsgefährlichen Stoffen verantwortlich sind (§19 SprengG).

Links zum § SprengG

§ 20 SprengG https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__20.html 

§ 7 SprengG https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__7.html 

§ 19 SprengG https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html 


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